Regelmäßige Übung in meinem Sachverständigenbüro ist der Erbfall mit Immobilienvermögen im Bereich der Privatgutachten.

Ganz häufig stehen die Erben vor ähnlichen Themenstellungen. Soll ein Verwandter (Miterbe) das Grundstück übernehmen und die weiteren Miterben ausgezahlt werden? Soll das Gebäude von einem Erben federführend verkauft und die Miterben aus dem Kaufpreis befriedigt werden?

Ist der Erbfall u.U. noch nicht eingetreten aber Behörden verlangen wegen der Pflegekosten, die der künftige Erblassers verursacht, die Verwertung der Immobilie, usw.. In solchen und ähnlichen Fällen führen wir gegenüber Behörden und Gerichten mit einem Verkehrswertgutachten den verlässlichen Nachweis, dass ein Immobilienvermögen bspw. in Nürnberg oder in Franken zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Wert besaß.

So können Sie gegenüber Miterben eine Auszahlungslösung vorbereiten oder gegenüber Sozialbehörden nachweisen, dass Sie das Immobilienvermögen nicht einfach so verschenkt haben. Was Geschäftsleute mitunter praktizieren, kann auch in einer vorweggenommenen Erbfolge mit Immobilienvermögen eine Lösung bilden.

Die Parteien (in diesem Fall Erblasser und Erben) bestellen aus einem Vertrag (hier Erbvertrag) heraus einen Sachverständigen, der den Immobilienwert zu einem Wertermittlungsstichtag bestimmen soll. So kann die Erbmasse ggf. vor dem Erbfall monetär definiert und vertragsfähig gemacht werden. Andererseits kann in einem Erbvertrag das Immobilienvermögen einem Erben zugesprochen werden mit der Maßgabe, dass dieser die anderen Erben auf Basis des Verkehrswertes ausbezahlen muss. Auch hier wird aus dem Vertrag heraus ein Sachverständiger bestellt.

Grundsätzlich ist es eine gute Lösung, bevor eine Liegenschaft dem Risiko einer Teilungsversteigerung ausgesetzt wird oder ein Familienstreit ausbricht, den möglichen Erbfall vertraglich und sachverständig vorab zu regulieren.

Ich unterstütze Sie dabei gern.