Wir werden seit vielen Jahren für einige Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte u.a. in Bayern und regelmäßig vorzugsweise in Zivilprozessen bestellt.

Sie haben als Rechtsanwalt ein Mandat mit einem Immobilienproblem in Nürnberg oder in der mittelfränkischen Region. Auch für eine vorgerichtliche Entscheidungen kann die Hinzuziehung eines Immobilienwertermittlungsachverständigen sinnvoll werden.

Nicht selten werden Gutachten in gerichtlichen Prozessen von der Gegenpartei angegriffen und führen letztlich zu weiteren Gutachten, die wiederum Kosten produzieren. Richter sind keine Immobilienfachleute. Scheint ihnen ein Gutachten nicht plausibel genug, wird ein weiteres Gutachten eingeholt. Wenn sich Parteien vorgerichtlich auf einen Sachverständigen und das entsprechende Ergebnis einigen bzw. dieses bereits vorab akzeptieren, können erhebliche Kosten und Ärger vermieden werden.

Neben gerichtlichen Streitigkeiten bin ich auch bei diversen Amtsgerichten für Zwangsversteigerungsabteilungen in und um die fränkische Metropole Nürnberg tätig.

Ihr Vorteil besteht in der guten Marktnähe und dem Wissen über die Verfahrensabläufe. Auch eine Teilungsversteigerung bei uneinigen Eigentümergemeinschaften wird hier thematisiert.

Sofern Sie als Rechtsanwalt, Richter oder Diplom-Rechtspfleger Beratung über die sachverständige Vorgehensweise zu Ihren Themen suchen, sprechen Sie mich gern an.

Ich helfe Ihnen gerne.