Die Scheidung einer Ehe ist leider ein häufiger Fall in meiner Immobilienwertermittlungspraxis. Es ist hierbei in der Regel hilfreich, trotz meist erheblicher Emotionen, einen kühleren Kopf zu bewahren.

Es kann unter Umständen für beide Ehepartner eine brauchbare Lösung sein, dass Liegenschaftsvermögen aus dem gerichtlichen Zugewinnverfahren herauszulösen und gesondert monetär aufzuteilen.

Ich weiß aus einer Reihe von Familiengerichtsverfahren, die wir in Nürnberg und in der Region Nordbayern gerichtlich begleitet haben, dass eine signifikante Vermögensvernichtung im Raum steht, wenn alles im Streit geregelt wird.

Immer wieder werden mehrere Immobiliensachverständigengutachten und Obergutachten durch ein Familiengericht beauftragt, da sich meist der jeweils benachteiligt fühlende Ehepartner gegen ein Gutachten erfolgreich wehrt. Das muss nicht unbedingt sein. Durch eine außergerichtliche Einigung auf einen verlässlichen und professionellen Immobiliensachverständigen finden Sie eine unabhängige und vergleichsweise günstig Lösung für die Aufteilung des in der Ehe entstandenen Immobilienvermögens (Zugewinn). Ich habe über 20 Jahre Erfahrung darin, den Zugewinn bei der Immobilienbewertung bei unterschiedlichen, teilweise sehr weit zurück liegenden Wertermittlungsstichtagen, zu berücksichtigen. Es ist in diesen Fällen erforderlich, die Immobilie an zwei Wertermittlungsstichtagen zu bewerten, am Tage der Eheschließung sowie am Tage des Eingangs des Scheidungsantrages.

In diesen Zugewinnfällen ist besonders bei der Immobilienwertermittlung mit teilweise sehr weit zurückliegenden Stichtagen (Eheschließung) eine auskömmliche Erfahrung des Sachverständigen gefragt, da Immobilienobjekte mit Methoden dieses vergangenen Zeitraums bewertet werden müssen. Der Immobiliensachverständige muss sich sowohl mit seiner Datenrecherche als auch mit seinen Bewertungsmodellen u.U in vergangene Jahrzehnte zurückversetzen und das frühere Marktgeschehen simulieren. Fragen Sie mich.

Ich helfe Ihnen bei Ihren Fragestellungen zu dem Thema Ehescheidung mit Immobilienbeteiligung und Zugewinnausgleich.