Für die ordnungsgemäße Immobilienbewertung ist die Prüfung und Sichtung einiger Daten und Unterlagen angezeigt. Diverse Unterlagen dienen dem Immobiliensachverständigen auch um Sachverhalte und Tatsachenbefunde abzuleiten, wie bspw. die Nutzfläche, die Wohnfläche, die Grundflächenzahl (GRZ) usw. oder auch grundbuchlich verzeichnete Dienstbarkeiten und andere wertbeeinflussende objektspezifische Merkmale.

Für eine fundierte Immobilienbewertung sind folgende Unterlagen obligatorisch zu prüfen:

  • Grundbuchabdruck (aktueller Stand zum Wertermittlungsstichtag)
  • Flurkarte bzw. ein maßstäblicher Lageplan, ggf. ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
  • Baulastenverzeichnisauszug, sofern in dem jeweiligen Bundesland existent (nicht in Bayern)

Zusätzlich, sofern das Grundstück bebaut ist:

  • Baubeschreibung aus dem Bauantrag
  • Flächen- und Raumberechnungen (Wohnflächen- und Nutzflächenberechnung, Berechnung des umbauten Raumes)
  • Entwurfspläne des Bauantrages o.ä., Maßstab 1:100
  • Bauantragsunterlage (mit Nachweisen zu den Abstandsflächen und der Einhaltung des Maßes und der Art der baulichen Nutzung)

Bei Betreiber-Immobilien (Gasthöfe, Krankenhäuser, Hotels, Seniorenresidenzen etc.):

  • Darstellung besonderer nutzerspezifischer Betriebseinrichtungen
  • Betriebsgenehmigungen, Konzessionen
  • Flächen-, Auslastungs- und Umsatzdaten

Ergänzend, sofern vorhanden und im Einzelfall relevant:

  • Abdruck aus dem Altlastenkataster
  • Altgutachten
  • Maßgebliche Steuerbescheide
  • Mietverträge
  • Pachtverträge
  • Erbbaurechtsverträge
  • Protokolle der Wohnungseigentümerversammlung der letzte 3 Jahre (bei Teil- und Wohnungseigentum im Sinne des WEG)
  • Wirtschaftspläne der Wohnungseigentümergemeinschaft der letzten 3 Jahre (bei Teil- und Wohnungseigentum im Sinne des WEG)
  • Wärme- und/oder Energie-Contractingverträge u.ä.
  • Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes bzw. einer die Bebauungsfähigkeit beeinflussenden Ortssatzung