Das Sachverständigenhonorar biete ich im privaten Bereich ausschließlich pauschal an.

Ein Pauschalhonorar hat sich für die Vertragspartner als faire und transparente Lösung seit vielen Jahren bewährt.

Das Honorar wird in der Regel individuell kalkuliert, da Immobilien ebenso individuelle Wertobjekte sind, die auch auf der Seite des Aufwandes für eine professionelle Bewertung meist differenziert betrachtet werden müssen. Fragen Sie mich bitte nach einem individuell kalkulierten Angebot.

Für ein spitz kalkuliertes Angebot benötige ich meist nur einige wenige relevante Eckdaten des Immobilienobjektes.

  • unbebaute Grundstücke: Objektadresse, Grundstücksgröße, Anzahl der Flurstücke und Nutzungsart, ggf. unterteilt nach Flächen
  • Wohnimmobilien: Objektadresse, Anzahl der Wohneinheiten, Gesamtwohnfläche, Grundstücksgröße, ggf. eine Sollmietenliste
  • Mischobjekte (Wohn- und Geschäftshäuser): Objektadresse, Anzahl der Einheiten unterteilt in Wohnen und Gewerbe jeweils mit der gesamten Wohn- oder Nutzfläche
  • Gewerbeobjekte: Nutzfläche, unterteilt nach Nutzungsarten (Lager, Büro, Produktion, Sozialräume, etc..) Jahresnettomieteinnahmen und die ggf. die Grundstücksgröße

Zu dem Pauschalhonorar entstehen mitunter zusätzliche Auslagen, die ich an meinen Auftraggeber gewinnfrei weitergebe:

  • Amtsgebühren, u.a. des Grundbuchamtes, des Altlastenkatasters, der unteren Bauaufsichtsbehörde etc.
  • Fahrkosten (0,60 € pro gefahrenen Kilometer / in der Regel einmal An- und Abfahrt zum Objekt)
  • Porto- und Telekommunikationskosten, pauschal 16,75 €

Nach meinen jahrelangen Erfahrungen betragen diese Auslagen je nach individueller Unterlagensituation und Objektart zwischen 50 bis 100 €.

Zusatzleistungen, die mit dem pauschal konditionierten Sachverständigenauftrag nicht erfasst wurden

verrechne ich mit 120 € pro Stunde. Solche Fälle können zum Beispiel eine zusätzlich notwendige Gebäudevermessung, die Bewertung eines Objektes zu mehreren Stichtagen (Stichwort Zugewinnausgleich bei Ehescheidungen) oder auch eine wertrelevante, nicht vorher bekannte dingliche Last im Grundbuch (Bsp. Nießbrauchrecht, Überbaurecht usw.) sein. Diese Dinge, sofern sie vor Auftragsvergabe besprochen werden, können selbstverständlich ebenfalls pauschal vereinbart werden, sodass keine monetären Überraschungen auftreten.

Haben Sie Fragen zu den oben genannten Honorierungsvorstellungen oder möchten ein individuell kalkuliertes Angebot für eine Immobilienwertermittlung, kontaktieren Sie mich gern unter der
Telefonnummer 09 11/ 23 79 133 oder über unten befindliches Kontaktformular.